Neue Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Regensburg

05. Februar 2024: Der Landkreis Regensburg hat eine neue Abfallwirtschaftssatzung erlassen. Die Satzung ist am 22.12.2023 im Amtsblatt des Landkreises Regensburg veröffentlicht worden und am 23.12.2023 in Kraft getreten.

Die Gemeinden sind nach wie vor für An-, Ab- und Ummeldungen von Mülltonnen zuständig. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anschlusszwang für bewohnbare Grundstücke besteht unabhängig davon, ob eine Person gemeldet ist oder nicht. Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Regensburg bzw. abfallwirtschaft@landratsamt-regensburg.de.

Mit dem Link können Sie auf die Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung des Landkreises zugreifen.