Sehr geehrte Damen und Herren,

die technischen Voraussetzungen für eine Bandbreite von bis zu 6.000 k/bits im Gemeindebereich Alteglofsheim sind gegeben.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Telekom.

 

 

 

  

 

Auswahlverfahren nach Nr. 6.4 Breitbandrichtlinie
(01.12. bis 31.12.2008)

(Markterkundungsverfahren 21.10. bis 28.11.2008)

Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM führt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4
der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“
vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBl S. 401) durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb
eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet.
Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Im Zuge dieses Verfahrens werden Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze gesucht, die bereit sind, ohne finanzielle Beteiligung Dritter eine Breitbandanbindung an das Internet für das größtenteils unterversorgte Gewerbegebiete und auch Siedlungsgebiete in Alteglofsheim herzustellen. Auf Grund der Verschiedenartigkeit der Interessenten sollte das Angebot verschiedene Tarife umfassen, die den unterschiedlichen Versorgungsbedürfnissen entsprechen. Die überwiegende Mehrheit der Gewerbetreibenden aber auch Privatpersonen weist einen erhöhten Breitbandbedarf aus. Einige Firmen benötigen einen hohen Grad an Versorgungssicherheit.

Offerten müssen spätestens am 31.12.2008 beim Breitbandpaten der Gemeinde ALTEGLOFSHEIM, Bahnhofstraße 10, 93087 Alteglofsheim eingegangen sein.
 

Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Breitbandpate der Gemeinde Alteglofsheim
Breitbandpate:   Herr Franz Wudi
Straße,  Hausnummer: Bahnhofstr. 10, 93087 Alteglofsheim
PLZ,  Ort:  93087 Alteglofsheim
Telefon:  09453/931-11
FAX:       09453/931-30
Email:  Franz.Wudi@realrgb.de


Auswahlverfahren


1. Einleitung
Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM führt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4
der
“Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBl S. 401) durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

2. Unterversorgungssituation
Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM (Einwohner: rund 3.182, Landkreis Regensburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile ALTEGLOFSHEIM. Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis kann bei der VG Alteglofsheim eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten ALTEGLOFSHEIM
(siehe Ziffer 8) angefordert werden.

3. Zieldefinition
Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

Die Inbetriebnahme soll spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

 

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers

- Referenzen

- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload

- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit 3

- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme


5. Bewertungskriterien

- Erschließungsgrad

- Höhe der Endkundenpreise

- Zuschussbedarf

- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.


6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

Das aufzubauende Netz bleibt Eigentum des Netzbetreibers.


7. Frist
Offerten müssen spätestens am 31.12.2008 beim Breitbandpaten der Gemeinde ALTEGLOFSHEIM eingegangen sein (siehe Ziffer 8).


8. Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate für ALTEGLOFSHEIM,
Herr Franz Wudi, Bahnhofstraße 10, 93087 Alteglofsheim, Tel. 09453/931-11, Franz.Wudi@realrgb.de