Auswahlverfahren nach Nr. 6.4 Breitbandrichtlinie
(01.12. bis 31.12.2008)
(Markterkundungsverfahren 21.10. bis
28.11.2008)
Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM führt
ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4
der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen
Gebieten (Breitbandrichtlinie)“
vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBl S.
401) durch.
Das Auswahlverfahren dient der
Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb
eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten
Bedarfsgebiet.
Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Im Zuge dieses Verfahrens werden
Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze gesucht, die bereit sind,
ohne finanzielle Beteiligung Dritter eine Breitbandanbindung an das
Internet für das größtenteils unterversorgte Gewerbegebiete und auch
Siedlungsgebiete in Alteglofsheim herzustellen. Auf Grund der
Verschiedenartigkeit der Interessenten sollte das Angebot verschiedene
Tarife umfassen, die den unterschiedlichen Versorgungsbedürfnissen
entsprechen. Die überwiegende Mehrheit der Gewerbetreibenden aber auch
Privatpersonen weist einen erhöhten Breitbandbedarf aus. Einige Firmen
benötigen einen hohen Grad an Versorgungssicherheit.
Offerten müssen spätestens am 31.12.2008 beim
Breitbandpaten der Gemeinde ALTEGLOFSHEIM,
Bahnhofstraße 10, 93087
Alteglofsheim eingegangen sein.
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Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Breitbandpate der Gemeinde
Alteglofsheim |
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Breitbandpate: |
Herr Franz Wudi |
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Straße, Hausnummer: |
Bahnhofstr. 10, 93087
Alteglofsheim |
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PLZ, Ort: |
93087 Alteglofsheim |
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Telefon: |
09453/931-11 |
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FAX: |
09453/931-30 |
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Email: |
Franz.Wudi@realrgb.de |
Auswahlverfahren
1. Einleitung
Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM führt ein
Auswahlverfahren nach Nummer 6.4
der “Richtlinie
zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten
(Breitbandrichtlinie)“ vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und
E 5-7554.4-33 (AllMBl S. 401)
durch.
Das Auswahlverfahren dient der
Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines
leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten
Bedarfsgebiet. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und
Technologieneutralität.
2. Unterversorgungssituation
Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM (Einwohner: rund 3.182, Landkreis
Regensburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt
sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind
die Gemeindeteile ALTEGLOFSHEIM. Die Gemeinde ALTEGLOFSHEIM hat eine
Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie
durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des
Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis kann bei der VG Alteglofsheim
eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten ALTEGLOFSHEIM
(siehe Ziffer 8) angefordert werden.
3. Zieldefinition
Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der
eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler,
landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und
Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen
Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit
einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens
1 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload. In
mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download
zur Verfügung stehen. Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein
offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt
werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu
begründen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 6
Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5
Jahre aufrecht zu erhalten.
4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und finanzielle Offerte abzugeben.
Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen
Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur
Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf
plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen
Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer
6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte
aufweisen:
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung
der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download
und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive
Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer
Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der
Wirtschaftlichkeit
3
- Versorgungs- und Erschließungsgrad
(auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5. Bewertungskriterien
- Erschließungsgrad
- Höhe der
Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches Konzept
(prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
- Zeitpunkt der
Inbetriebnahme
Der Erschließungsgrad,
die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig
berücksichtigt.
6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz
benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige
Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine
Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die
Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
beziehen, eingehalten werden.
Das aufzubauende Netz bleibt Eigentum des
Netzbetreibers.
7. Frist
Offerten müssen spätestens am 31.12.2008 beim Breitbandpaten der
Gemeinde ALTEGLOFSHEIM eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
8.
Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate für
ALTEGLOFSHEIM,
Herr Franz Wudi, Bahnhofstraße 10, 93087 Alteglofsheim, Tel.
09453/931-11, Franz.Wudi@realrgb.de
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